Frührente - um einiges früher in Rente gehen und seinen wohlverdienten Ruhestand genießen.
Doch so einfach ist es nicht mit der Beantragung einer Frührente. Denn das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und man muss zudem mit enormen Rentenabschlägen rechnen.
Was bedeutet eigentlich Frührente?
Unter dem Begriff „Frührente“ ist eine vorgezogene Altersrente gemeint. Mit dem Eintritt in die Erwerbslosigkeit versteht man somit die Zahlung einer gesetzlichen Rente.
Dazu gehören Renten, die auf Grund einer Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung des Versicherten gezahlt werden, Renten die wegen teilweiser und voller Erwerbsminderung erbracht werden oder eben Renten die wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit geleistet werden.
Frührentner kosten den Vater Staat bares Geld:
Es ist allseits bekannt, dass der Vater Staat nur ungern die Kosten einer vorzeitigen Frührente übernehmen würde. Denn für jeden Monat bei dem man früher in Rente geht, entstehen nun mal Kosten die man erst einmal bezahlen muss. Aufgrund dieser Tatsache müssen Frührentner mit Rentenabschlägen rechnen.
Daher wird für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts ein Abschlag in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat abgezogen. Dieser Abschlag ist jedoch nicht auf eine bestimmte Zeit begrenzt, sondern gilt ein Leben lang. Derjenige der beispielsweise ein Jahr früher in Rente gehen möchte, muss mit einer Absenkung der Bezüge um 3,6 Prozent rechnen.
Voraussetzungen für die Frührente:
Um die Frührente überhaupt in Anspruch nehmen zu können, muss man sich an bestimmte gesetzliche Bedingungen halten. Zudem spielt es noch eine Rolle um welche Rentenart (Erwerbsminderungsrente, Vorgezogene Altersrente nach Arbeitslosengeldbezug) es sich handelt.
Um die beiden genannten Renten überhaupt beantragen zu können muss man die entsprechende Wartezeit erfüllen. Das bedeutet, der Versicherte muss in einem bestimmten Umfang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein und somit auch die Rentenbeiträge entrichtet haben. Von einer Frührente geht man eben aus wenn die gesetzliche Rente eben früher beantragt wird und demzufolge auch früher geleistet wird. Andererseits besteht auch die Möglichkeit wegen verminderter Erwerbsfähigkeit eine vorgezogene Altersrente zu beantragen.
Viele Grüße
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