Viele fragen sich, was ist eigentlich eine Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise hat sie etwas mit der Arbeitsunfähigkeit zu tun? Und tatsächlich ist es auch so, dass eine Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich von der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden ist.
Doch wann ist man eigentlich Arbeitsunfähig?
Nun Arbeitsunfähig ist derjenige der seinem erlernten beziehungsweise derzeit ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, jedoch noch in der Lage ist, nach einer möglichen Umschulung eine andere Tätigkeit auszuüben.
Wann ist man Erwerbsunfähig?
Erwerbsunfähig ist hingegen derjenige dem es gar nicht mehr möglich ist, seinen Beruf oder noch einer anderen Tätigkeit nachzugehen.
Zu einer Erwerbsunfähigkeit können schwere Unfälle oder ernsthafte Erkrankungen führen. Doch auch hier gibt es einige Voraussetzungen die erst einmal erfüllt werden müssen. So ist es geregelt, dass derjenige der noch in der Lage ist 3-6 Stunden am Tag zu arbeiten eine so genannte halbe Erwerbsminderungsrente erhält. Jemand der weniger als 3 Stunden am Tag einer Tätigkeit nachgehen kann, ist demzufolge als voll Erwerbsunfähig und erhält die so genannte volle Erwerbsminderungsrente.
Entscheidung über die Erwerbsunfähigkeit:
Die Entscheidung ob man Erwerbsunfähig ist oder nicht wird nicht an einem Tag gefällt, sondern dauert meistens viel zu lange und wird zudem sehr oft abgewiesen. Doch zunächst einmal muss der Versicherte den üblichen bürokratischen Weg bestreiten und einen Antrag bei dem entsprechenden Rentenversicherungsträger stellen. Anschließend wird durch den Rentenversicherungsträger ein so genanntes sozial-medizinisches Gutachten erstellt. Da es wie bereits oben erwähnt nur sehr schwierig ist eine Erwerbsunfähigkeit durchzukriegen, sollte man sich im Vorfeld beraten lassen um mögliche Fehler schon bei der Antragsstellung zu vermeiden.
Wie lange der Antragssteller letztendlich die entsprechende Rente erhält, ist aus dem entsprechenden Rentenbescheid herauszulesen. Sollte es sich hierbei um eine Zeitrente handeln, so wird man ungefähr 2 Jahre nach dem positiven Bescheid wiederholt untersucht. So wird also geschaut ob sich der Gesundheitszustand des Rentenbeziehers gebessert hat und ob dieser wieder arbeitsfähig ist. Sollte einem von Beginn an eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeitsrente zugesprochen werden, so ist eine erneute Untersuchung nicht mehr notwendig.
Wer nähere Informationen bezüglich seiner Rente erhalten möchte, kann sich bei seiner Rentenversicherung erkundigen.
Viele Grüße
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