Die private Rentenversicherung ist in Deutschland mittlerweile eine der beliebtesten Produkte der Altersvorsorge. Das liegt wahrscheinlich daran, dass sie eine der wenigen Geldanlageformen ist, die ihren Sparern eine gewisse Art der finanziellen Sicherheit im wohlverdienten Ruhestand bietet.
Der Vorteil in der privaten Rentenversicherung besteht darin, dass man am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden kann ob man sich eine lebenslange monatliche Rente auszahlen lässt oder ob man eine Einmalzahlung beantragt.
Die Private Rentenversicherung im Vergleich zur Lebensversicherung:
Die private Rentenversicherung hat eine gewisse Ähnlichkeit zur der allseits bekannten Lebensversicherung. Denn beide Varianten sind auf den Todesfall und Erlebensfall konzipiert. Das bedeutet, dass die entsprechende Summe in Form von Kapital oder einer Rentenzahlung erst bei Vertragsablauf geleistet oder im Todesfall an die vertraglich festgelegten begünstigten Personen ausbezahlt wird. Im Gegenteil zur Lebensversicherung erhält man bei einer Rentenversicherung keine festen Todesfall Leistungen. Hier erhalten die Hinterbliebenen lediglich die bis dahin einbezahlten Beiträge ausbezahlt.
Die Private Rentenversicherung und die Rendite:
Da in der privaten Rentenversicherung eben die Todesfallleistungen fehlen, müssen dafür keine Beiträge (Kosten) entrichtet werden. Was sich dementsprechend positiv auf die Renditeentwicklung auswirkt. Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Vorteil der privaten Rentenversicherung zu der klassischen Lebensversicherung. Speziell bei den englischen Rentenversicherungen sind die Renditen äußerst sehenswert und liegen in der Vergangenheitsbetrachtung bei guten 9 Prozent.
Wichtiges zur privaten Rentenversicherung:
Die private Rentenversicherung kann so gestaltet werden, dass im Todesfall keine Leistungen ausbezahlt werden. Dadurch erhält man am Ende der Vertragslaufzeit deutlich mehr Rentenkapital.
Die private Rentenversicherung in der Ansparphase:
Sollte die versicherte Person zu dem Zeitpunkt versterben als noch die Rentenversicherung bespart wird, so erhalten die im Vertrag genannten begünstigten Personen die einbezahlten Beiträge ausbezahlt. Hierbei handelt es sich um die so genannte Beitragsrückgewähr. Verzichtet man stattdessen auf diese Leistung, so erhält man am Ende der Vertragslaufzeit eine deutlich höhere Kapital- oder Rentenauszahlung.
Die private Rentenversicherung in der Rentenphase:
Hier hat man die Möglichkeit sich zu entscheiden ob man sich am Ende der Vertragslaufzeit das komplette Kapital auf einmal auszahlen lässt oder ob man eine monatliche Rente vereinbart. Des Weiteren macht es Sinn sich im Bereich der privaten Rentenversicherung eine so genannte Rentengarantie zu vereinbaren. Diese ist besonders wichtig wenn die versicherte Person versterben sollte. Ohne diese Vereinbarung würde nämlich das Geld die Versicherungsgesellschaft erhalten. Bei einer Rentengarantiezeit hingegen erhalten die Hinterbliebenen für eine dementsprechend festgelegte Zeit eine vereinbarte Rente. Dieser Hinterbliebenenschutz kann zwischen 5 und 20 Jahren beantragt werden. Man darf jedoch nicht vergessen, dass man ohne eine Rentengarantie eine etwas höhere Rente erhält.
Viele Grüße
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