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Welches Altersvorsorgeprodukt ist für mich sinnvoll?

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Den meisten Menschen ist heutzutage klar, dass sie unbedingt privat vorsorgen müssen um später mal eine gute Rente zu bekommen. So gibt es hier die unterschiedlichen Altersvorsorgeprodukte wie die Riester-Rente, die Rürup-Rente, die Betriebsrente oder eben die Privatrente die für sich umgesetzt werden können. Doch viele Bundesbürger fragen sich, welches der Altersvorsorgeprodukte sie für sich umsetzen sollen beziehungsweise welches der genannten Produkte gerade für sie geeignet ist.

 

Nachfolgend habe ich für Sie die Altersvorsorgeprodukte kurz und knackig zusammengefasst:

 

Die Riester-Rente:

Förderberechtigt sind hier insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Beamte und mittelbar auch deren Ehepartner. Eines der größten Vorteile bei der Riester-Rente ist, dass alle eingezahlten Beiträge und die direkten Zulagen garantiert sind. Anschließend beginnt die lebenslange Rente frühestens mit 62 Jahren. Des Weiteren dürfen einmalig maximal 30 Prozent der angesparten Summe zu Rentenbeginn entnommen werden. Die Riester-Rente gibt es in den verschiedensten Varianten beispielsweise als Versicherung, Fonds, Banksparplan oder als Immobilienfinanzierung.

 

Die Riester-Rente und die Förderung:

Hierbei werden seitens des Staates jährliche Zulagen gezahlt, die auf dem direkten Wege in den Vertrag einfließen. Das ist zum einen die Grundzulage von 154 Euro sowie die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Für Kinder die nach 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro. Ein weiterer Pluspunkt bei der Riester-Rente ist, dass die Beiträge bis maximal 2.100 Euro von der Steuer absetzbar sind. Sollte hier die Steuerersparnis höher sein als die Zulagen, so wird die Differenz noch zusätzlich erstattet. Bedenken Sie jedoch, dass ein bestimmter Mindesteigenbeitrag erforderlich ist.

 

Die Riester-Rente und die Steuer:

Die Rentenzahlungen aus der Riester-Rente werden mit dem individuellen Steuersatz voll besteuert.

 

Die Rürup-Rente:

Die Zahlungen aus der Rürup-Rente erfolgen ähnlich wie bei der Riester-Rente frühestens mit 62 Jahren. Sie werden ähnlich wie die gesetzliche Rente als eine lebenslange Leistung ausbezahlt. Eine Besonderheit bei den Rürup-Renten ist es, dass die Policen nicht kapitalisierbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder vererbbar sind. Eines ist jedoch durchaus möglich. Für nähere Familienangehörige kann ein Hinterbliebenenschutz mit eingeschlossen werden. Eine Rürup-Rente kann jeder Bundesbürger für sich umsetzen, sprich es spielt keine Rolle ob man Arbeitnehmer, selbständig oder Freiberufler ist.

 

Die Rürup-Rente und die Förderung:

Besonders bei der Rürup-Rente winken einem sehr hohe Steuervorteile. So können ledige tatsächlich bis zu 20.000 Euro jährlich von der Steuer absetzen. Bei verheirateten sind es sogar 40.000 Euro die angesetzt werden können. Zu Zeit beträgt der Betrag der abgesetzt werden kann 76 Prozent, er steigt jährlich um weitere zwei Prozentpunkte bis er im Jahre 2025 voll zu tragen kommt.

 

Die Rürup-Rente und die Steuer:

Die Besteuerung der Rürup-Rente funktioniert so ähnlich wie die der gesetzlichen Rente. So gilt für jeden Rentenjahrgang ein bestimmter Besteuerungsanteil. Wer beispielsweise im Jahre 2013 zum ersten Mal Rürup-Rente ausbezahlt bekommt, muss davon 66 Prozent versteuern. Die Besteuerungsanteile steigen dann stückweise für jeden neuen Rentenjahrgang und sind erst im Jahr 2040 voll steuerpflichtig.

 

Die Betriebsrente:

Im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) stehen einem insgesamt fünf verschiedene Durchführungswege zur Verfügung. Die Direktversicherung ist hierbei nicht nur die beliebteste, sondern auch unkomplizierteste Variante. Hier schließt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab. Der entsprechende Beitrag wird dann direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Sollte der Arbeitnehmer irgendwann mal den Arbeitgeber wechseln, so stehen ihm weiterhin die Rentenansprüche zu, die er dorthin auch mitnehmen kann.

 

Die Betriebsrente und die Förderung:

Auch im Bereich der Betriebsrente gibt es Steuervorteile. So dürfen bis zu vier Prozent der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze jährlich in einer Direktversicherung (bAV) angespart werden. Und das wohlgemerkt Steuer- und Sozialabgabenfrei! So sind es im Jahre 2013 insgesamt 2.784 Euro. Des Weiteren können noch zusätzlich 1.800 Euro steuerfrei in die Betriebsrente einbezahlt werden.

 

Die Betriebsrente und die Steuer:

Zunächst einmal muss gesagt werden, dass die Auszahlung einer Betriebsrente frühestens im Alter von 62 Jahren erfolgen kann. Zwar sind eigentlich lebenslange Rentenleistungen vorgesehen, jedoch kann man auch eine einmalige Kapitalauszahlung für sich wählen. Was nun die Besteuerung angeht, so sind beide Varianten voll steuerpflichtig und zudem müssen darauf Krankenkassenbeiträge abgeführt werden.

 

Die Privatrente:

Bei der Privatrente handelt es sich um die klassische Variante der Altersvorsorge. So handelt es sich hierbei meistens um private Rentenversicherungen mit einem Garantieanteil (derzeit 1,75 Prozent auf den Sparanteil) und einer entsprechenden Überschussbeteiligung. In der Regel ist bereits bei Vertragsabschluss eine bestimmte Rentenhöhe garantiert. Eine weitere Möglichkeit bieten einem fondsgebundene Produkte. Hier gehen die Sparbeiträge direkt in ausgewählte Investmentfonds oder in entsprechende Fondsstrategien. Zu beachten ist hier, dass die spätere Rentenhöhe nicht garantiert ist. Es gibt jedoch heutzutage so genannte Hybridpolicen die ein gewisses Investmentrisiko und eine entsprechende Mindestrente verbinden.

Die Privatrente und die Förderung:

Hier gibt es zwar keine klassische Förderung wie bei den anderen Varianten der Altersvorsorge. Jedoch bleibt bei den Privatrenten die Ansparphase komplett steuerfrei. Der Zinssatz wirkt sich somit voll und ganz auf den Kapitalaufbau aus.

 

Die Privatrente und die Steuer:

Hier hat man als Kunde zwei Möglichkeiten zu Wahl. Zunächst kann m an sich für eine einmalige Kapitalauszahlung entscheiden bei der in der Regel nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig ist. Andererseits ist auch eine lebenslange Rentenzahlung durchführbar bei der nur der vom Alter bei Rentenbeginn abhängiger Ertragsanteil versteuert wird. Sollte hier beispielsweise die Rentenzahlung mit 67 Jahren beginnen, so wird die Steuer auf 17 Prozent der entsprechenden Auszahlung erhoben.

Viele Grüße

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